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Kollisionsverhütungsregeln – KVR

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Die Vertragsparteien wenden bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach diesem Übereinkommen den Anwendungscode an.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5188
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26